Sanierung des Hallenbades "MarienBad", Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 5-9
Sanierung des Hallenbades "MarienBad", Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 5-9
Das MarienBad soll auf Grundlage der vorliegenden Planungen umfassend saniert und modernisiert werden. Die Einzelmaßnahmen, die räumliche Abgrenzung und der Planungsstand ergeben sich aus den als Anlagen beigefügten Genehmigungs-, Architektur-, Brandschutz- und Fachplanungsunterlagen. Schwerpunkte der Innenraum- und Ausführungsplanung sind insbesondere die Sanierung und Neuordnung des Foyers einschließlich Kassen- und Backofficebereich, der öffentlichen Sanitäranlagen, der barrierefreien Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche sowie der Umkleide-, Dusch- und WC-Bereiche der Badeebene. Weiterhin sind insbesondere der Massagebereich, die Verwaltungs- und Personalräume, die Gastronomie, Teile des Sauna-Zugangs, die Bereiche des Bewegungsbades sowie die Personalbereiche in der Technikebene Gegenstand der Maßnahme. Die Planung umfasst ferner die baulichen und innenräumlichen Schnittstellen zur Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere zu den Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Elektro-, Sicherheits- und badetechnischen Anlagen. Die baulichen Anschlüsse der Erweiterung der Lüftungszentrale sowie die Schnittstellen zu den vorgesehenen Rettungswegen und zur Außenfluchttreppe sind zu koordinieren. Bei der Planung und Umsetzung sind die besonderen Anforderungen eines öffentlichen Hallenbades zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Materialien, Oberflächen, Bauteile und Details müssen für hohe Feuchte- und Chloridbelastungen, eine intensive Reinigung, hohe Besucherfrequenzen und eine langfristige Nutzung geeignet sein. Insbesondere sind Anforderungen an Hygiene, Reinigungsfähigkeit, Rutschhemmung, Korrosionsschutz, Akustik, Wartungsfreundlichkeit und Betriebssicherheit zu beachten. Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauherrn, den beteiligten Fachplanern und dem Fördermittelgeber durchzuführen. Die Anforderungen des Brandschutzkonzepts einschließlich der darin vorgesehenen Abweichungen sind in die Ausführungsplanung zu integrieren. Dies betrifft insbesondere Brand- und Rauchabschnitte, Rettungswege, Türen und Abschlüsse, Leitungsdurchführungen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage und Fluchtwegkennzeichnung. Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie insbesondere in DIN-, VDI-, VDE- und vergleichbaren Regelwerken Ausdruck finden, sind zu beachten. Für das Vorhaben liegen bereits Unterlagen aus den Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Genehmigungsunterlagen vor. Dies betrifft insbesondere den Bauantrag, die Genehmigungsplanung, den Erläuterungsbericht Architektur, die Baubeschreibung, das Brandschutzkonzept, die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung, die Betriebsbeschreibung, die Flächen- und Rauminhaltsberechnungen sowie die Kostenberechnung nach DIN 276. Die Unterlagen sind als Anlagen zur Ausschreibung beigefügt. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Grundlagen zu prüfen und unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn Unterlagen fehlen, widersprüchlich sind oder für eine vollständige Ausführungsplanung ergänzt werden müssen.